Steuerberater, Anwälte und Notare – diese sehr speziellen Berufsstände stehen vor der Aufgabe der Selbstvermarktung. Sie bieten Produkte und Leistungen, die zwar jeder braucht – aber eigentlich keiner haben will.
Die Schwierigkeit: noch immer schweben Werbeverbote, Empfehlungen und Richtlinien über diesen Berufsständen wie ein Damoklesschwert. Denn auch Kanzleien müssen für sich und Ihre Leistungen werben – aber keiner weiß wirklich wie. Jede Kammer und jeder Sachbearbeiter entscheidet relativ subjektiv, ob eine Werbemaßnahme konform ist – oder eben nicht.
Wie wirbt man also als Steuerberater, Anwalt oder Notar? Wir haben ein paar Antworten.
Schrauben wir die Zeit ein paar Jahrzehnte zurück. Es sind goldene Zeiten für Kanzleien. Denn es herrscht reger Mandanten-Zulauf – Dank Mundpropaganda (Werbeslang 2015: “Empfehlungsmarketing”). Zufriedene Mandanten empfehlen weiter und sorgen so für einen nicht abebbenden Strom von neuen Mandanten. Werbung? Ist nicht nur verboten – sondern scheitert auch an der Frage “Wozu überhaupt werben?” Paradiesische Zustände, denn Werbung bedeutet erhöhten Aufwand, Mehrkosten – und direkte Auseinandersetzung mit anderen Kanzleien (Werbeslang 2015: “Mitbewerber”).
Seit einigen Jahren können und dürfen Kanzleien – unter bestimmten Voraussetzungen – für sich werben. Endlich. Und so läuft die Werbemaschinerie auch in diesem Segment – wenn auch mit angezogener Handbremse – an.
Kanzlei-Marketing
Genug mit Vergangenheit, verpassten Chancen und goldenen Zeiten. Wir befinden uns in der Gegenwart und schreiben das Jahr 2015. Heute fragen sich angehende Mandanten: Wie suche ICH einen für MICH geeigneten Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar? Klar, ich frage im Freundeskreis und bei Kollegen nach. Ja und dann? Genau. Ich schaue im Internet nach, wer sich hinter dem Kanzleinamen verbirgt. Und dann folgt die Entscheidung. Aus dem Bauch, ob derjenige sympathisch erscheint – ob seine Leistungen den Anforderungen entsprechen – oder ob derjenige Fachkompetenz, Berufserfahrung und den einen oder anderen namhaften Mandanten vorweisen kann.
Empfehlungsmarketing aka “Mundpropaganda” war gestern. Selbstinitiierte Entscheidung aufgrund von seriösen Informationsquellen ist heute. Und deshalb sind nicht nur Kanzleien gefordert, Ihrer Kreativität freien Lauf zu lassen – sondern insbesondere auch Werbeagenturen. Um dann in Abstimmung mit den Kammern innovative, neue Werbeformen zu finden, die nicht nur konform – sondern auch pfiffig sind und die Zielgruppe ansprechen ohne sie zu überfahren.
Die Kanzlei als Marke
Kanzleien benötigen ein Gesicht (Werbeslang 2015: Marke). Und so muss der Marketing-Mix für Anwälte, Steuerberater und Notare entsprechend eingerichtet, angepasst und optimiert werden. Schwerpunkte wie Online-Marketing über die Kanzlei-Website, lokale und nationale PR durch Berichte und Fachbeiträge in Medien, die saubere Darstellung in Kanzlei-Broschüren, Vorträge & Seminare und (zum Teil auch) Social Media können zum Kanzlei-Marketing ebenso dazu gehören wie Newsletter, Seminar-Einladungen und Anzeigen, deren Textanteile bewusst kurz und knackig gehalten werden, um Platz zu machen für plakative, ansprechende und emotionale Bilder.
Der Fokus der Darstellung im Web sollte auf die Bereiche Anwaltsprofile und Neuigkeiten gelegt werden – auch Blogs sind denkbar. Beim Thema “Social Media” gehen die Meinungen allerdings auseinander. Denn für viele ist das Thema Datenkraken google+facebook & Co. nicht einhergehend mit der Seriösität des Berufsstandes.
Die COMMUNICATIONCY weiß, was bei Steuerberatern, Anwälten und Notaren gilt:
Sie sollten nicht überreden. Sondern überzeugen.